2. Freispruchs von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Ausländer- und lntegrationsgesetz, angeblich begangen von Ende August 2018 bis am 30. März 2019 in Zürich, Bern, und andernorts durch Ausüben einer selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung sowie durch rechtswidrigen Aufenthalt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 3. des Schuldspruchs, wonach A.________ schuldig erklärt wurde 3.1. des Führens eines Fahrzeuges ohne Berechtigung 3.1.1. am 31. August 2018 in Zürich; 3.1.2. am 30. Dezember 2018 in DA.________ (Ort);