5.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwältin FN.________ stellte und begründete für die Generalstaatsanwaltschaft in der Berufungsverhandlung vom 30. August 2022 die folgenden Anträge (pag. 5223 f.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 20. Mai 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich