5. Das Mobiltelefon iPhone 6S (IMEI: ________, Nr. 7), das Mobiltelefon iPhone 6 (IMEI: ________, Nr. 77) und der Autoschlüssel Audi (Nr. 70) seien dem Beschuldigten herauszugeben. 6. Das Honorar der amtlichen Verteidigung sei gemäss Kostennote zu bestimmen. 7. Weitere Verfügungen seien von Amtes wegen vorzunehmen. V. Die Zivilklagen der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und der D.________ AG seien abzuweisen.