In der Berufungsverhandlung vom 30. August 2022 wurde der Beschuldigte schliesslich erneut zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 5201 ff.). 5. Anträge der Parteien 5.1 Anträge des Beschuldigten bzw. der Verteidigung Rechtsanwältin B.________ stellte und begründete für den Beschuldigten in der Berufungsverhandlung vom 30. August 2022 die folgenden Anträge (pag. 5215 f.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 20.05.2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als