2. Das Einvernahmeprotokoll von CX.________ vom 19.02.2019 sei zu den Akten zu erkennen bzw. es seien die Strafakten des Beschuldigten aus dem Kanton Freiburg zu edieren und zu den Akten zu erkennen. 3. Es sei das Facebook-Profil des Beschuldigten zu edieren. Alle sich darauf befindlichen Beweise (Fotos, Videos, Nachrichten etc.) seien zu den Akten zu erkennen. 4. Das Einvernahmeprotokoll vom August/September 2018 des Beschuldigten sei bei der Kantonspolizei Zürich zu edieren.