Der Beschuldigte wurde am 9. September 2021 zwecks vorzeitigen Strafvollzugs in die Justizvollzugsanstalt CS.________ eingewiesen (Vollzugsauftrag / Einweisungsverfügung der BVD vom 2. September 2019; pag. 5319 f.). 4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Berufungserklärung vom 22. Oktober 2021 (pag. 5424) stellte der Beschuldigte folgende Beweisanträge: 1. Es seien die folgenden Personen als Zeugen zu befragen:  Herr CT.________, Kantonspolizei Bern  Herr CU.________, Kantonspolizei Freiburg  Herr CV.________, Kantonspolizei Freiburg  Herr CW.________, Kantonspolizei Freiburg