3. Vorzeitiger Strafvollzug Mit Verfügung vom 10. August 2021 (pag. 5303 f.) wurde das Gesuch des Beschuldigten um vorzeitigen Strafvollzug nach Art. 236 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) vom 6. August 2021 (pag. 5298 ff.), nachdem sich die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland mit Eingabe vom 9. August 2021 (pag. 5301) mit dessen Gutheissung einverstanden erklärte, gutgeheissen und die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern (nachfolgend BVD) beauftragt, den Vollzug zu organisieren. Der Beschuldigte wurde am 9. September 2021 zwecks vorzeitigen Strafvollzugs in die Justizvollzugsanstalt CS.