2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, mit Schreiben vom 25. Mai 2021 fristgerecht die Berufung an (pag. 5241). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 1. Oktober 2021 (pag. 5413 ff.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 22. Oktober 2021 (pag. 5424 ff.) frist- und formgerecht die Berufung beschränkt auf die Schuldsprüche wegen banden- und gewerbsmässigen Diebstahls (Bst. B. Ziff. III.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs); Sachbeschädigung, mehrfach begangen (Bst. B. Ziff. III.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs);