3. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 4. [Eröffnungsformel] D. Weitere Beschlüsse 1. Der beschlagnahmte Geldbetrag von insgesamt CHF 1'546.10 wird als Deliktsgut eingezogen (Art. 70 StGB).