3. Zu einer Landesverweisung von 12 Jahren. 9 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 25’883.35.00 und Auslagen von CHF 5'583.75, insgesamt bestimmt auf CHF 31'467.10 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). IV. Betreffend Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 41 OR sowie Art. 126 StPO erkannt: 1. A.________ wird zur Bezahlung von CHF 19'341.45 Schadenersatz an die Allianz Versiche- rungs-Gesellschaft verurteilt, unter solidarischer Haftbarkeit mit I.________ ________ und E.________.