1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung; nachfolgend Vorinstanz) fällte über den Beschuldigten und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) am 20. Mai 2021 das folgende Urteil (Bst. B. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 5210 ff., Hervorhebungen im Original): B. A.________ I. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung, angeblich begangen am 04.02.2019 in G.________ (Ort) z.N. H.________, wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II.