VI. Verfügungen Es sind keine weiteren Verfügungen zu überprüfen oder zu erlassen. 22 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung des Wuchers, angeblich begangen am 6. Juni 2020 an der L.________, unter Auferlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt ausmachend CHF 1'720.00, an den Kanton Bern, unter Auferlegung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 2’000.00, an den Kanton Bern,