Insbesondere geht aus den Akten nicht hervor, ob die Beschuldigte die Offerte noch am Telefon ausdrücklich angenommen hatte. Der Privatkläger konnte sich nachträglich nicht mehr an den konkreten Gesprächsinhalt des Telefonats erinnern. Die Polizei hörte vor Ort nur die telefonische Offerte seitens des Privatklägers und stellte wenig später die Ankunft eines Taxis mit zwei Personen fest. Auch die Beschuldigte äusserte sich nie konkret zu ihrer Antwort auf die Offerte, erklärte aber, dass sie den Ärger eigentlich gerochen habe, dann aber wider besseren Wissens aus Neugierde doch hingegangen sei. Der Umstand, dass sie