Gleiches gilt für die Schwächesituation, deren Bedeutung der Täter nur nach laienhafter Parallelbewertung erkennen muss (Urteil des Bundesgerichts 6B_1089/2021 vom 20. Juni 2022 E. 3.3.1 mit Hinweis). Wucher ist mit dem Vertragsschluss vollendet, d.h. wenn ein Vertrag zivilrechtlich zustande gekommen ist. Dies ist spätestens der Fall, wenn sich der Täter die Gegenleistung «gewähren lässt» (BGE 86 IV 69; Weissenberger, a.a.O., N. 52 zu Art. 157 StGB).