17 tuation im Bereich des Geschäftes rational zu beurteilen, die Tragweite bestimmter Handlungen korrekt einzuschätzen und seinen Willen nach vernünftigen Gesichtspunkten selbständig zu bilden und umzusetzen (MRÀZ, in: Annotierter Kommentar StGB, Graf [Hrsg.], 2020, N. 6 zu Art. 157 StGB; WEISSENBERGER, in: Basler Kommentar, Strafrecht II, 4. Aufl. 2019, N. 25 zu Art. 157 StGB; je mit Hinweisen). Die Schwäche im Urteilsvermögen kann ihre Ursache u.a. in der Trunkenheit haben. Ist das Opfer gänzlich urteilsunfähig, ist das Rechtsgeschäft zivilrechtlich nichtig;