Es boten sich ihr daraufhin bis zum erneuten Aufgebot durch die Polizei zahlreiche Gelegenheiten, die Banknote aus ihrem Herrschaftsbereich wegzuschaffen. Immerhin hatte sie in anderem Zusammenhang selber erklärt, sie nehme absichtlich nicht viel Geld mit, man wisse ja in der Nacht nie, was passiere (pag. 17 Z. 169 f.). Es wäre somit auch unter diesem Gesichtspunkt nachvollziehbar, wenn sie den grossen Geldschein nicht lange im Taxi mit sich führen, sondern nach Erhalt anderswo hätte verwahren wollen. Konkret hätte sie beispielsweise zu ihrer Nichte nach Hause fahren und die Note dort deponieren können (sie liess ja auch bereits ihr privates Portemonnaie dort, pag. 17 Z. 68 ff.).