Die Beschuldigte habe die Note genommen, habe sie angeschaut und überrascht «Oh, merci viu mau» gesagt. Da der Privatkläger während längerer Zeit die CHF 1'000.00 Note in seiner Hand gehalten habe und in der Zwischenzeit sein Portemonnaie nicht mehr hervorgenommen habe, sei davon auszugehen, dass er tatsächlich mit der CHF 1'000.00 Note bezahlt habe (pag. 11). Als die Beschuldigte am Domizil des Privatklägers auf die CHF 1'000.00 Note angesprochen worden sei, sei sie auf einmal sichtlich aufgeregt