Der Privatkläger habe mit der Note herumgefuchtelt und habe die Note während der ganzen Intervention in der Hand gehalten. Er habe am Telefon mehrfach gesagt: «I zahle CHF 1'000.00 für das dir mi u mis Outo hei steuet» und habe die CHF 1'000.00 Note während des Telefonierens immer noch in seiner Hand gehalten. Der Privatkläger habe die einmal gefaltete Note in das Taxi gestreckt und der Beschuldigten übergeben. Die Beschuldigte habe die Note genommen, habe sie angeschaut und überrascht «Oh, merci viu mau» gesagt.