_ hat als Polizist täglich mit zahlreichen Vorfällen zu tun. Es ist deshalb nicht erstaunlich, dass er vor der Einvernahme an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung den Wahrnehmungsbericht vom 12. Juni 2020 konsultiert hat, um sich an den Vorfall erinnern zu können. Er sagte denn auch klar, wenn er etwas nicht wusste oder unsicher war (vgl. pag. 75 Z. 23 f.; pag. 76 Z. 10) und schrieb oder sagte nichts, was die Beschuldigte offensichtlich unnötig belasten würde (pag. 74 Z. 37 f.; pag. 75 Z. 17 f.).