_ wurde an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 3. August 2021 als Zeuge einvernommen (pag. 74 ff.). Er gab an, er habe keine Ahnung mehr gehabt, um welchen Vorfall es sich handle, habe aber inzwischen den Bericht konsultiert (pag. 74 Z. 14 f.). Daraufhin wiederholte er im Wesentlichen seine Ausführungen im Wahrnehmungsbericht vom 12. Juni 2020 (pag. 10 ff.). Aus seinen Aussagen an der Hauptverhandlung geht hervor, dass er nicht sehen konnte, ob es sich bei der überreichten Note um eine CHF 1'000.00 Note handelte. Die Note sei einmal gefaltet gewesen und er habe die Zahl «1000» nirgends mehr sehen können (pag. 74 Z. 27 f.).