Die gemachten Aussagen sind in grossen Teilen konsistent und widerspruchsfrei, beruhen aber in Bezug auf die effektive Geldübergabe an die Beschuldigte nicht auf einer eigenen Erinnerung. Auf die Aussagen des Privatklägers kann insgesamt abgestützt werden, mit Ausnahme seiner Gewissheit darüber, welche Banknote er der Beschuldigten übergeben haben soll. 9.4 Aussageverhalten des Zeugen F.________ Der Polizist F.________ wurde an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 3. August 2021 als Zeuge einvernommen (pag.