, Z. 64 f., pag. 73 Z. 9 ff.). Durch seine Aussagen rückte er sich teilweise auch selber nicht gerade in das beste Licht, was ein weiteres Wahrheitssignal darstellt. Zudem erwähnte er originelle Details rund um die Vorfälle des 5./6. Juni 2020 (z.B. den Disput zwischen seinen Eltern, die Art und Weise, wie er das Fehlen des Wechselgeldes festgestellt hatte, die Besorgnis der Ehefrau um den Verbleib des Geldes, die Suche nach der Banknote etc.). An der polizeilichen Einvernahme gab der Beschuldigte zu Protokoll, von der Auseinandersetzung mit der Polizei wisse er nicht mehr viel. Er wisse aber noch, dass er die CHF 1'000.00 Note in der Hand gehabt habe (pag. 8 Z. 25 ff.).