0.82 mg/l Atemalkoholkonzentration mündete, insgesamt CHF 100.00 ausgegeben wurden, besonders auch bei Aufrunden mit Trinkgeld und/oder gemeinsamer Bezahlung einer teuren Gesamtrechnung. Vollkommen unwahrscheinlich ist jedenfalls, dass der Beschuldigte bei dieser Ausgangslage nach dem Barbesuch neben der CHF 1'000.00 Note plötzlich zwei CHF 50.00 Noten gehabt hätte, wie dies die Beschuldigte behauptet. Dieses Szenario wäre nur möglich, wenn der Beschuldigte neben den erwähnten Geldscheinen an besagtem Abend auch noch weitere Banknoten bei sich gehabt hätte.