Die von der Beschuldigten beschriebene polizeiliche Ermittlungsarbeit weist keine Unregelmässigkeit auf. Die Polizisten gingen einem begründeten Verdacht nach und versuchten bestmöglich, relevante Beweise zu sichern, insbesondere nachdem auch die von der Beschuldigten gegenbehauptete CHF 200.00 Note nicht mehr auffindbar war.