___ und Herr G.________, welche bei ihrer Ankunft an der D.________ (Strasse) vor Ort gewesen seien (pag. 47). Gemäss Anzeige- und Berichtsrapport waren neben der Patrouille F.________/G.________ aber höchstens noch der Melder der H.________ anwesend (pag. 1 f. und pag. 10 f.). Diese Aussage erweckt den Eindruck, die Beschuldigte habe die Bedrohlichkeit der Situation ausschmücken wollen. Zudem führte die Beschuldigte aus, nachdem sie auf Aufforderung der Polizei hin wieder vor Ort erschienen sei, habe die Polizei – als ein vor lauter Herrje vergessen gegangener Kunde angerufen habe – sie erst nicht gehen lassen wollen.