Nur nebenbei bemerkt mutet es zudem seltsam an, dass die Beschuldigte als Taxifahrerin nach nur wenigen Wochen erneut eine Banknote verwechselt haben soll, wenn sie doch durch den hiesigen Vorfall bezüglich Banknoten sensibilisiert gewesen sein müsste. Aber selbst wenn sich dieser Vorfall tatsächlich einige Wochen später wie beschrieben ereignet hat, lässt sich daraus nichts zu Gunsten der Beschuldigten ableiten, da nicht bekannt ist, wie die dortigen Umstände waren (Lichtverhältnisse, Zustand des Fahrgastes, mündliches Angebot etc.).