70 Z. 22 ff.). Sie erwähnte diese Geschichte auf Frage, wie sie [gegenüber der Polizei] ursprünglich auf die CHF 50.00 gekommen sei. Wenn sich dieser erzählte Vorfall erst einige Wochen später ereignet haben soll, kann er schon rein zeitlich nicht der Ausschlag dafür gewesen sein, dass die Beschuldigte in der Tatnacht angenommen hätte, es müsse sich bei der erhaltenen Geldnote ebenfalls um eine CHF 50.00 Note gehandelt haben, es sei also quasi die gleiche Verwechslung gewesen.