Zeuge F.________ könne den Handwechsel der Note nicht gesehen haben, ihr Auto sei ein Caddy und habe eine hohe Armatur (vgl. pag. 16 Z. 114 ff.). Auch Zeuge F.________ gab in Bestätigung des Wahrnehmungsberichts zu Protokoll, die Geldübergabe habe auf der anderen Seite des Taxis stattgefunden, nämlich durch die offene Beifahrertüre vor dem immer noch im Auto sitzenden E.________ durch (pag. 75 Z. 38 ff. sowie pag. 11). Der Privatkläger kam somit nicht in unmittelbare Nähe der Beschuldigten, so dass diese in Bezug auf einen allfälligen Alkoholatem wohl eher keine zuverlässige Feststellung machen konnte. Umso auffälliger ist, dass sie das Gegenteil behauptet.