Er habe ihr gesagt, dass er ihr CHF 1'000.00 zahlen werde, wenn sie ihn und sein Fahrzeug nach Hause stellen würde. Sie habe bereits am Telefon gedacht, dass das wohl Ärger geben könnte (pag. 14 Z. 25 ff.; pag. 15 Z. 72). In ihrer schriftlichen Einsprachebegründung vom 13. Mai 2021 (pag. 47 ff.) ergänzte die Beschuldigte, der Privatkläger habe am Telefon einen unverschämten Ton angeschlagen und erklärt, er gebe ihr einen Tausender, wenn sie sofort komme. Sie habe zuerst gelacht, worauf der Privatkläger noch unverschämter geworden sei.