70 Z. 1 ff.). Von ausdrücklich zwei erhaltenen CHF 50.00 Noten, wie in ihren ersten Aussagen gegenüber der Polizei geltend gemacht, war in beiden protokollierten Einvernahmen der Beschuldigten sodann keine Rede mehr. Vielmehr gab sie mehrfach an, sie habe lediglich eine Note erhalten (vgl. pag. 14 Z. 30 ff.; pag. 16 Z. 123 f., Z. 139 f.; pag. 17 Z. 151 ff., Z. 156 ff.; pag. 70 Z. 1 ff.). Die Beschuldigte schilderte weiter, der Privatkläger habe sich am Telefon sehr frech verhalten und in einem unverschämten, angeberischen Ton gesprochen. Er habe ihr gesagt, dass er ihr CHF 1'000.00 zahlen werde, wenn sie ihn und sein Fahrzeug nach Hause stellen würde.