5 CHF 50.00 Note bezahlt habe. Zu 5% könne es sein, dass sie die Note verloren habe oder diese gestohlen worden sei (pag. 17 Z. 156 ff.). Auch an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab die Beschuldigte zu Protokoll, der Privatkläger habe ihr eine zweifach gefaltete Note in die Hand gedrückt. Es sei dunkel gewesen und sie habe von der Farbe und der Suggestion her eine CHF 200.00 Note wahrgenommen (pag. 70 Z. 1 ff.).