14 Z. 35 ff.). Auf Vorhalt des Wahrnehmungsberichts vom 12. Juni 2020, wonach sie zuerst gesagt habe, der Privatkläger habe mit zwei CHF 50.00 Noten bezahlt und dann, er habe mit einer CHF 200.00 Note bezahlt, führte die Beschuldigte aus, sie habe sich überlegt, was passiert sei. Sie habe das Gefühl gehabt, dass sie eine CHF 200.00 Note erhalten habe. Die Note sei aber nirgends zu finden gewesen. Sie habe versucht, sich das Ganze zu erklären und sei zum Schluss gekommen, dass der Privatkläger vielleicht nur CHF 50.00 bezahlt habe (pag. 16 f. Z. 147 ff.). Mittlerweile sei sie sich zu 95% sicher, dass der Privatkläger mit einer