Sie sei der Meinung, dass sie die erhaltene Note in ihr Portemonnaie gelegt habe. Es könne aber auch sein, dass sie die Note in die Mittelkonsole oder in das Seitenfach der Tür gelegt habe. Dort sei sie aber auch nicht gewesen. Sie habe E.________ [ihrem Begleiter] CHF 50.00 für die Fahrt gegeben. Deshalb habe sie dann gedacht, dass der Privatkläger ihr vielleicht nur CHF 50.00 gegeben habe. Sie habe überall gesucht, habe aber weder eine CHF 1'000.00 noch eine CHF 200.00 Note bei sich oder im Fahrzeug gefunden (pag. 14 Z. 35 ff.).