Die Polizei führte dazu aus, der Privatkläger habe auch bereits nach ihrer Ankunft statt der Identitätskarte eine CHF 1'000.00 Note aus seinem Portemonnaie hervorgeholt und mit dieser vor ihrem Gesicht herumgewedelt. Sie hätten mitbekommen, wie er mit diversen Taxifahrern telefoniert und dabei mehrfach gesagt habe, er bezahle CHF 1'000.00 dafür, dass sie ihn und sein Auto nach Hause stellen würden (pag. 11).