2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Beschuldigte, vertreten durch Fürsprecher B.________, mit Schreiben vom 12. August 2021 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 85). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 1. Oktober 2021 (pag. 121 f.) erklärte die Beschuldigte mit Eingabe vom 18. Oktober 2021 form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung (pag. 131 ff.). Mit Schreiben vom 28. Oktober 2021 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichte (pag. 139 f.). Gestützt auf die Verfügung vom 17. November 2021 (pag.