I. erstinstanzliches Urteil). Weiter verurteilte die Vorinstanz die Beschuldigte zur Bezahlung von CHF 940.00 Schadenersatz an C.________ (Straf- und Zivilkläger, nachfolgend: Privatkläger). Für die Beurteilung der Zivilklage wurden keine Kosten ausgeschieden (pag. 81, Ziff. II. erstinstanzliches Urteil).