1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) erklärte A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) mit Urteil vom 3. August 2021 (pag. 80 ff.) des Wuchers, begangen am 6. Juni 2020 in Steffisburg, schuldig und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 480.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs mit einer Probezeit von 2 Jahren, zu einer Verbindungsbusse von CHF 120.00 und zu den Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1'720.00 (pag. 81, Ziff. I. erstinstanzliches Urteil).