1. Der beschlagnahmte Verwertungserlös von CHF 26'450.00 aus der Verwertung des Fahrzeugs Mercedes CLA 45 AMG wird gestützt auf Art. 90a SVG eingezogen und mit den erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 15'580.45 und den erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von total CHF 450.00 verrechnet. In diesem Zusammenhang wird das Vorgehen der Zuger Polizei gemäss Schreiben vom 19. September 2022 (direkter Einbehalt von CHF 6'000.00 für Lagerkosten und CHF 667.75 für Fahrzeugverwertungskosten, Überweisung des Saldos von CHF 19'782.25 ans Obergericht [Referenz ___