_____, Vermerk SK 21 453+454]) genehmigt. Nach Deckung der restanzlichen Verfahrenskosten von CHF 9'362.70 ist der voraussichtlich verbleibende Überschuss von CHF 10'419.551 nach Rechtskraft des Urteils dem Beschuldigten zu überweisen. 1 Zur Missrechnung im ursprünglichen Urteilsdispositiv vergleiche Urteilsberichtigung vom 6. Sep- tember 2023