SVG ist der aus der Verwertung des beschlagnahmten Fahrzeugs Mercedes CLA 45 AMG stammende Erlös von CHF 26'450.00 mit den vom Beschuldigten zu bezahlenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 15'580.45 und den erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von insgesamt CHF 450.00 zu verrechnen. In diesem Zusammenhang wird das Vorgehen der Zuger Polizei gemäss Schreiben vom 19. September 2022 (direkter Einbehalt von CHF 6'000.00 für Lagerkosten und CHF 667.75 für Fahrzeugverwertungskosten, Überweisung des Saldos von CHF 19'782.25 ans Obergericht [Referenz _____