Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 28. Juni 2018 wegen qualifizierten Fahrens im angetrunkenen Zustand, begangen am 29. Oktober 2017, zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu CHF 140.00 und einer Busse von CHF 800.00 verurteilt, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt wurde. Der vorliegend zu beurteilende Vorfall ereignete sich am 11. April 2020 und somit in der verbleibenden Probezeit des Strafbefehles der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl, weshalb ein Widerruf zu prüfen ist.