Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind geordnet. Unter den gegebenen Umständen und angesichts des anstehenden Widerrufs (siehe gleich nachfolgend) kann ihm keine schlechte Legalprognose gestellt werden. Dem unbedingten Vollzug steht überdies das Verschlechterungsverbot entgegen, so dass die Strafe bedingt, allerdings – mit Blick auf den getrübten automobilistischen Leumund – mit einer erhöhten Probezeit von 4 Jahren auszusprechen ist.