42 Z. 226) nicht durch Taten belegt ist, im Gegenteil: Nur Tage nach Wiedererlangen des Führerausweises 2019 legt er sich den leistungsstarken Mercedes-Benz zu (mit seiner Mutter als Halterin), wobei es ca. ein halbes Jahr später zum hier zu beurteilenden Vorfall auf dem Brünig kam. Dieses einschlägige Vorleben ist mit einem starken Zuschlag zur Ausgangsstrafe zu gewichten. 20.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Im Zeitpunkt der Hauptverhandlung hatte der Beschuldigte nach eigenen Angaben seit dem zu beurteilenden Vorfall lediglich eine Parkbusse (pag. 283 Z. 35 ff.). Er äusserte auch Reue über seinen Irrtum (pag.