19 zen zur Externalisierung und Bagatellisierung (pag. 143). Das Kantonsspital F.________ hatte dann ein halbes Jahr später wiederum den Eindruck, der Beschuldigte habe sich nun vertieft mit seinen Übertretungen auseinandergesetzt (pag. 128). Eine gewisse Intensivierung der Verkehrswiderhandlungen des Beschuldigten in der Vergangenheit ist jedenfalls unverkennbar (so auch Gutachten pag. 144). Auffällig ist auch, dass die vom Beschuldigten behauptete Umkehr ab 2017 (pag. 42 Z. 226) nicht durch Taten belegt ist, im Gegenteil: