Demgegenüber ist der Beschuldigte vorbestraft wegen grober Verkehrsregelverletzung, begangen am 10. Juli 2015, und wegen Fahren eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration, begangen am 29. Oktober 2017 (pag. 522 f.). Aus dem ADMAS/IVZ-Register geht zudem hervor, dass gegen den Beschuldigten bereits mehrere Massnahmen angeordnet wurden (pag. 226 ff.). Das Massnah- men-Archivdossier des Strassenverkehrsamts Zug (pag.