18 kehrsteilnehmer/Anwohner und der Insassen des Mercedes zumindest billigend in Kauf. Es sind keine äusseren Umstände ersichtlich, die eine derart hohe Geschwindigkeit des Beschuldigten zu erklären vermöchten und die Tat wäre für ihn ohne Weiteres vermeidbar gewesen. Angesichts des hineinspielenden Eventualvorsatzes rechtfertigt sich eine Reduktion des Strafmasses um einen Monat auf 13 Monate Freiheitsstrafe.