19. Tatkomponenten 19.1 Objektive Tatschwere Geschütztes Rechtsgut der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung ist die Sicherheit im Strassenverkehr bzw. Leib und Leben der anderen Verkehrsteilnehmer. Es ist das (qualifizierte) Ausmass der abstrakten Gefährdung, welches die Schwere der Rechtsgutverletzung bestimmt (Urteil des Bundesgerichts 6B_429/2021 vom 3. Mai 2022 E. 2.4). Der Vorinstanz kann beigepflichtet werden, dass die Überschreitung der massgeblichen gesetzlichen Schwelle um 8 km/h (bei einer Überschreitung insgesamt von 58 km/h), immer bezogen auf den Strafrahmen von Art.