13 StGB vor. Am 11. April 2020 hat der Beschuldigte mit seinem Personenwagen mit Wissen und Willen auf 108 km/h beschleunigt und dadurch eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 58 km/h auf der Brünigpassstrasse sowie die dadurch für die Mitfahrerin und den Strassenverkehr resultierenden Risiken eines Unfalles mit schweren Folgen zumindest in Kauf genommen. III. Rechtliche Würdigung