Plötzlich auftauchenden Hindernissen kann man nicht mehr ausweichen, überrissenes Tempo kann zum Nichtbeherrschen des Fahrzeugs führen. Wie die Vorinstanz ferner zu Recht ausführt, darf man nicht einfach davon sprechen, dass im vorliegenden Fall keine Risikolage bzw. «Niemandsland» bestanden hätte (pag. 354; S. 10 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Auch in einer Landwirtschaftszone, zumal mit bewohnten Häusern, ist bspw. mit (landwirtschaftlichen oder sonstigen) Fahrzeugen oder Personen zu rechnen.