Bei der Staatsanwaltschaft führte der Beschuldigte aus, für ihn hätten Strasse und Verlauf ausgesehen, als ob dies eine Ausserortsstrecke sei. An der Stelle, wo er beschleunigt habe, laufe die Strasse aus der Kurve heraus auf eine grosse Gerade mit einer Wand rechts und einer Leitplanke links, so dass niemand auf die Strasse habe einbiegen können (pag. 39 Z. 101 ff.). Weiter gab er an, die Strasse mache dort «eher» den Eindruck einer Ausserortsstrecke (pag. 39 Z. 117), für ihn sei die Signalisation mit 50 km/h nicht offensichtlich gewesen.